Ökoflächenkataster
Für Eingriffe in Naturschutz und Landschaft sind nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig. Die Eingriffsverursacher wie beispielsweise Straßenbaubehörden, Amt für ländliche Entwicklung oder Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, melden die Ausgleichs- und Ersatzgrundstücke dem Landesamt für Umweltschutz, bei dem das Ökoflächenkataster geführt wird. Die Ausgleichsflächen und die Entwicklungsziele beziehungsweise die Pflege- und Entwicklungskonzepte sind dabei mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Diese hat das Ökoflächenkataster auch regelmäßig zu überprüfen, um die festgelegten Entwicklungsziele auch sicherzustellen.
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