Namensänderungen

Eine behördliche Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiele:
  • Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung)
  • Anstößige oder lächerlich klingende Namen
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen
  • im Anschluss an die Einbürgerung
  • Familiennamen mit "ss" oder "ß"
  • aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400
  • Antrag auf Namensänderung mit Angabe wichtiger Grund
  • aktuelle beglaubigte Kopie des Geburtseintrags
  • Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Führungszeugnis (für über 14 Jahre alte Personen)
  • Kopie des Ausweises
  • Nachweis über Besitz des Sorgerechts
  • Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  • eventuell beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • eventuell weitere Unterlagen, je nach Einzelfall
Vornamensänderung: 2,50 bis 255 Euro
Familiennamensänderung: 2,50 bis 1022 Euro

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