Makler / Bauträger / Reisegewerbe

Die Vermittlung von Immobilien (Grundstücke, Wohnräume, gewerbliche Räume), Darlehen, Anlageberatung, Kapitalanlagen sowie die Bauträger und Baubetreuertätigkeit setzt eine Erlaubnis voraus.

Wer ohne vorhergehende Bestellung Endverbraucher aufsucht und Waren zum Verkauf oder zur Bestellung anbietet oder ankauft sowie gewerbliche Leistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Erteilung und Überwachung der Maklererlaubnis gem. § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 b GewO ist seit 01.01.2020 für den Landkreis Miltenberg die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg zuständig.

Landratsamt Miltenberg

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