Landpachtverträge

Verträge bezüglich der Verpachtung von Grundstücken und Betrieben zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung (auch mündlich abgeschlossene Pachtverträge) sind nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) ab einer Größe von 2 ha anzeigepflichtig. Dies gilt auch für Vertragsverlängerungen oder Vertragsänderungen.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-0
Fax: 09371 501-79270
Der Pachtvertrag ist dem Landratsamt dreifach vorzulegen (je ein Exemplar für Landratsamt, Verpächter und Pächter).
Die Vordrucke sind beim Bauernverband erhältlich.

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