Landpachtverträge
Verträge bezüglich der Verpachtung von Grundstücken und Betrieben zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung (auch mündlich abgeschlossene Pachtverträge) sind nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) ab einer Größe von 2 ha anzeigepflichtig. Dies gilt auch für Vertragsverlängerungen oder Vertragsänderungen.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
Kartenansicht
Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Der Pachtvertrag ist dem Landratsamt dreifach vorzulegen (je ein Exemplar für Landratsamt, Verpächter und Pächter).
Die Vordrucke sind beim Bauernverband erhältlich.
Die Vordrucke sind beim Bauernverband erhältlich.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hager,
Andrea
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09371 501-301 | 09371 50179-306 | 115 b | andrea.hager@lra-mil.de |