Kleinkläranlagen

Für abgelegene Anwesen, die nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen werden können, müssen die Haus- und Grundstückseigentümer selbst eine ordnungsgemäße Abwasserbehandlung sicherstellen. Dies trifft in besonderem Maße auf Mühlengebäude, Jagdhütten, Vereinsheime und Ausflugsgaststätten zu.

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Für diese dezentrale Form der Abwasserbehandlung sind in der Regel biologisch wirksame Kleinkläranlagen einzusetzen, die den neuesten technischen Anforderungen entsprechen.

Für die Einleitung von Abwässern aus Kleinkläranlagen benötigen die Betreiber eine wasserrechtliche Erlaubnis, die beim Landratsamt Miltenberg zu beantragen ist.

Wichtig: Der Bau von Kleinkläranlagen wird vom Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. Grundlage hierfür sind die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA).