Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten (z.B. Altpapier, Altkleider, Altmetall) sind spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn durch ihren Träger anzuzeigen. In Bayern sind die Landratsämter und kreisfreien Städte, in deren Bereich die Sammlung stattfinden soll, für die Entgegennahme der Anzeige zuständig.
Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
Kartenansicht
Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Lüders,
Sonja
|
09371 501-274 | 09371 50179-276 | 159 | sonja.lueders@lra-mil.de |