Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Das Ziel ist eine überwiegend getrennte Erfassung stofflich verwertbarer Abfälle, um diese vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuführen zu können.
Landratsamt Miltenberg
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Miltenberg
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Die Gewerbeabfallverordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Gewerbetreibende aus Industrie, Handel und Handwerk, Freiberufler, private und öffentliche Einrichtungen), Erzeuger und Besitzer von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen und Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.
Private Haushalte sind von den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung ausgenommen.
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