Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan stellt die grundlegende Entwicklungskonzeption für die nächsten 15 Jahre im Gemeindegebiet dar. Aus ihm lassen sich noch keine direkten Rechte für den Bauherrn ableiten, er schafft noch kein Baurecht. Das Landratsamt ist einerseits Genehmigungsbehörde, andererseits bietet es als Träger öffentlicher Belange eine fachliche Beratung für kreiseigene Kommunen und Planer.

Landratsamt Miltenberg

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