Elektronikschrott (Kleingeräte)
Unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen alle Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen. Elektrogroßgeräte (über 30 cm Kantenlänge) werden auf Abruf abgeholt. Elektrokleingeräte können im haushaltsüblichen Umfang bei den mobilen Schadstoffsammlungen abgegeben werden. In vielen Gemeinden des Landkreises stehen Depotcontainer für Kleingeräte mit oder ohne Kabel. Sowohl Elektrogroß- als auch -kleingeräte können an den Wertstoffhöfen der Kreismülldeponie Guggenberg oder der Müllumladestation Erlenbach a.Main abgegeben werden.
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