Bauüberwachung

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu überprüfen.

Werden Anlagen in Widerspruch zur erteilten Genehmigung oder zu allgemein gültigen Baurechtsvorschriften errichtet, geändert oder umgenutzt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Das unnötige Risiko einer Baueinstellung, eines Bußgeldes oder schlimmstenfalls einer Beseitigung der Anlage (weil ein „Heilen“ von Fehlern im Nachhinein nicht immer möglich ist) lässt sich leicht vermeiden!

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Telefon: 09371 501-0
Fax: 09371 501-79270
Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen alle sie betreffenden Vorschriften der Bauordnung und gegebenenfalls weitere Baunormen (beispielsweise technische Regelwerke) einhalten.
Die häufigsten Verstöße sind dabei im Bereich der Abstandsflächen, des Brandschutzes, der einzuhaltenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung sowie bei den Anforderungen der Baugestaltung zu beobachten.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und bei Bauvorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind, wird in der Regel eine Abnahme der Absteckung und des Schnurgerüstes durch die Bauaufsichtsbehörde vorgenommen.

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