Bauberatung

Vor der Durchführung auch kleiner baulicher Maßnahmen erkundigen Sie sich am besten beim Landratsamt, ob das geplante Objekt genehmigt werden muss oder ob es genehmigungsfrei errichtet werden kann. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße geahndet. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Maßnahme wieder beseitigt werden muss. Damit wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung stehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter (Bürgerservice Tel.: 09371 501-364) und bringen folgende Unterlagen zum Termin mit:

Vereinbaren Sie bitte immer einen Termin und bringen Sie folgende Unterlagen zum Beratungsgespräch mit:

  • einen aktuellen Lageplan
  • Unterlagen wie Bauzeichnungen oder Skizzen (beurteilungsfähige)
  • bei An- und Umbauten: bereits erteilte Baugenehmigungen (Bescheide und Pläne)
  • Fotos von der Umgebungsbebauung

Im Baurecht sind jedoch auch oft privatrechtliche Probleme zu lösen (z. B. aus dem Miteigentumsverhältnis, wegen bestehenden Grunddienstbarkeiten oder zu nachbarlichen Pflanzabständen). Soweit der privatrechtliche Bereich betroffen ist, ist uns leider keine Beratung möglich. Hier bitten wir Sie um Verständnis, wenn wir Sie auf eine anderweitige Klärung (z. B. untereinander im Nachbarschaftsverhältnis) oder Beratung (z. B. durch einen Rechtsnawalt) verweisen.

Eine Bauberatung ist kostenfrei.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-0
Fax: 09371 501-79270

Wir sind für Sie da

Name Telefon Telefax Zimmer
Miltenberg, Bürgerservice Bauamt
09371 501-363 oder 364 09371 50179-365 254
Obernburg, Bürgerservice Bauamt
09371 501-632 oder 634 09371 50179-365 253