Aufstellung und Wartung Ihrer Heizöllagerung durch zugelassene Fachbetriebe (Fachbetriebspflicht)

Bestimmte Tätigkeiten an Heizöllagerungen dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden.

Diese Fachbetriebspflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotential der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.

Welche Tätigkeiten an Ihrer Heizöllagerung nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.

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