Aufstellung und Wartung Ihrer Heizöllagerung durch zugelassene Fachbetriebe (Fachbetriebspflicht)
Bestimmte Tätigkeiten an Heizöllagerungen dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden.
Diese Fachbetriebspflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotential der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Welche Tätigkeiten an Ihrer Heizöllagerung nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Diese Fachbetriebspflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotential der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Welche Tätigkeiten an Ihrer Heizöllagerung nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Landratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
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Heizöllagerung - Erstellen und Warten der Anlagen durch Fachbetriebe
Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Heizölverbraucheranlagen
- Heizöllagerung - Fachbetriebspflicht für Heizölverbraucheranlagen
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Heizöllagerung - Verzeichnis der Fachbetriebe für Tankreinigung (Auszug)
Adressen von zugelassenen Fachbetrieben für Tankreinigung, die im Landkreis Miltenberg tätig sind
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Keilbach,
Michael
|
09371 501-291 | 09371 501-79290 | 163 | michael.keilbach@lra-mil.de |
Kugler,
Joscha
|
09371 501-288 | 09371 501-79286 | 162 | joscha.kugler@lra-mil.de |
Seyfried,
Anja
|
09371 501-287 | 09371 501-79286 | 162 | anja.seyfried@lra-mil.de |
Winkel,
Wido
|
09371 501-290 | 09371 501-79290 | 164 b | wido.winkel@lra-mil.de |