Arznei- und Betäubungsmittelrecht

Die Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel und die Einhaltung der Vorschriften des Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetzes werden vor Ort in den öffentlichen Apotheken routinemäßig oder anlassbezogen überprüft. Bei Verstößen werden die erforderlichen Maßnahmen angeordnet und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Landratsamt Miltenberg

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