Artenschutzmaßnahmen

Ziel ist die Erhaltung, Schaffung und Vernetzung von Lebensräumen für einheimische Tiere und Pflanzen. So soll gesichert werden, dass diese Artenvielfalt in unserer Natur erhalten bleibt. Artenschutz- und -hilfsmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken.
Die Naturschutzbehörde führt verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung geschützter Tier- und Pflanzenarten im Landkreis durch, etwa für Steinkauz, Fledermäuse, Biber, Ackerwildkräuter, Orchideen.

Biotopkartierung

Wertvolle Lebensräume im Landkreis Miltenberg werden bis Herbst 2022 neu erfast. Die Biotopkartierung erfasst und beschreibt nach einem bayernweit einheitlichen Schema wertvolle Lebensräume, wie die nach § 30 und § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder Art. 16 und 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotoptypen oder die Natura 2000-Lebensraumtypen. Sie liefert eine Bestandsaufnahme der wertvollen Flächen und der Pflanzenarten, die dort leben. Neue Biotopkartierungen bringen die Daten auf den neuesten Stand. Genauere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemeldung vom 15.06.2020

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