Anmeldung der Heizöllagerung (Anzeigepflicht)
Bestimmte Heizöllagerungen müssen beim Landratsamt Miltenberg angemeldet werden.
Diese Anzeigepflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Heizöllagerung anzeigepflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Diese Anzeigepflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Heizöllagerung anzeigepflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Landratsamt Miltenberg
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Miltenberg
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