Anlagengenehmigung
Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu belästigen oder erheblich zu benachteiligen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das Gleiche gilt für die wesentliche Änderung solcher Anlagen.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
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Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – gegliedert nach Anlagentypen - geregelt:
Im Landkreis Miltenberg existieren zurzeit rund 100 solcher Anlagen.
Nicht wesentliche Änderungen benötigen zwar keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, müssen jedoch dem Landratsamt angezeigt werden. Genehmigungserfordernisse nach anderen Bestimmungen, beispielsweise Baurecht, bleiben bestehen.
Dem Genehmigungsantrag sind eine Vielzahl von Unterlagen beizufügen, die in jedem Einzelfall vor der Antragstellung mit dem Landratsamt festzulegen sind. Gegebenenfalls sind auch Sachverständigengutachten erforderlich.
- Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
- Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
- Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
- Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, ...,
- Holz, Zellstoff
- Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
- Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
- Sonstige Anlagen
Im Landkreis Miltenberg existieren zurzeit rund 100 solcher Anlagen.
Nicht wesentliche Änderungen benötigen zwar keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, müssen jedoch dem Landratsamt angezeigt werden. Genehmigungserfordernisse nach anderen Bestimmungen, beispielsweise Baurecht, bleiben bestehen.
Dem Genehmigungsantrag sind eine Vielzahl von Unterlagen beizufügen, die in jedem Einzelfall vor der Antragstellung mit dem Landratsamt festzulegen sind. Gegebenenfalls sind auch Sachverständigengutachten erforderlich.
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Information zur Nachbarbeteiligung
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Checkliste zu den notwendigen Antragsunterlagen bei Abfällen
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
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Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV
Liste der Anlagen die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen
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Luftreinhaltung
Internetseite des Umweltbundesamtes - Luftreinhaltung
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Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Lärmschutz
Internetseite des Umweltbundesamtes - Lärmprobleme
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Checkliste zu den notwendigen Antragsunterlagen
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Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Hinweise zum Verfahren
- Luftmesswerte; aktuelle Daten
- Immissionsschutz; Genehmigung von Industrieanlagen
- Immissionsschutz; Beauftragung von Messstellen oder Sachverständigen
- Immissionsschutz; Anordnungen und Maßnahmen
- Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
- Immissionsschutz; Störfall-Verordnung
- Lärmschutz; Verordnungen
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Stilllegungsanzeige nach § 15 Abs. 3 BImSchG
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Anzeige nach § 67 Abs. 2 BImSchG
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Mitteilung über die Inbetriebnahme
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Mitteilung zur Betriebsorganisation
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Antrag nach dem BImSchG
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Anzeige nach § 15 BImSchG