Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Aufteilung von Gebäuden in Sonder- beziehungsweise Teileigentum erfolgt auf Antrag. Es wird eine Bescheinigung durch die Behörde ausgestellt, in der erklärt wird, dass die Wohnung oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz ist Voraussetzung dafür, dass Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz ist Voraussetzung dafür, dass Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
- Abgeschlossen sind nur Wohnungen, die unter anderem durch feste Wände und Decken baulich vollkommen von fremden Wohnungen und anderen Räumen abgeschlossen sind.
- Wohnungs- und Teileigentum müssen einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem gemeinschaftlichen Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
- Innerhalb einer jeden Wohnung muss sich eine Küche oder eine Kochgelegenheit, ein eigenes WC und ein Bad oder eine Dusche befinden.
- Ausgefülltes Formular Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Pläne in dreifacher Ausfertigung:
- amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (neuester Stand)
- Aufteilungspläne M 1 : 100 mit Darstellung aller Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- eindeutige Kennzeichnung aller Einheiten durch Nummerierung (1, 2, ... )
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird eine Gebühr von 60 Euro je Sondereigentum erhoben.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Miltenberg,
Bürgerservice Bauamt
|
09371 501-363 oder 364 | 09371 50179-365 | 254 | bauaufsicht@lra-mil.de |
Obernburg,
Bürgerservice Bauamt
|
09371 501-632 oder 634 | 09371 50179-365 | 253 | bauaufsicht@lra-mil.de |