Abfallerzeugernummer
Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.
Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren durchzuführen. Eine Registrierung im Internetportal ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.
Die Abfallerzeugernummer kann beim Landratsamt Miltenberg formlos per Fax oder per Email beantragt werden.
Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren durchzuführen. Eine Registrierung im Internetportal ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.
Die Abfallerzeugernummer kann beim Landratsamt Miltenberg formlos per Fax oder per Email beantragt werden.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
Kartenansicht
Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
- Für jede Anfallstelle (Baustelle) ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen.
- Für Handwerksbetriebe, zum Beispiel Dachdecker, Fensterbauer, Zimmererbetriebe, Schreinereien, sonstige bauausführende Firmen und Dienstleister, gelten im Rahmen der sogenannten Handwerkerregel besondere Vorschriften, die unter Umständen zu Vereinfachungen bei der abfallrechtlichen Nachweispflicht führen können.
-
Elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV (LfU)
Handwerkerregelung - Punkt C, 3. Absatz
- Zentrale Stelle Abfallüberwachung
- Staatliches Abfallrecht - Hinweise zum elektronischen Nachweis- und Begleitverfahren
- BMUV – Abfallverzeichnis und Nachweisverfahren
- Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Nachweisverordnung (NachwV)
- BMUV – Leitfaden zum elektronischen Abfallnachweisverfahren
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Lüders,
Sonja
|
09371 501-274 | 09371 50179-276 | 159 | sonja.lueders@lra-mil.de |