Betreuungen

Seit dem 1. Januar 1992 gilt das Betreuungsrecht. Dadurch wurden Gebrechlichkeitspflegschaft und Vormundschaft für Volljährige abgelöst. Entmündigung wurde abgeschafft. Damalige Pfleger und Vormünder sind jetzt Betreuer, die sich mit den Betreuten zusammen und zu seinem Wohle so weit wie möglich um deren eigenständige Lebensführung und -gestaltung bemühen.

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