Sozialhilfe

Leistungen der Sozialhilfe dienen der Sicherstellung des laufenden Lebensunterhaltes und der Deckung besonderer Bedarfe (Krankhilfe für Personen ohne Krankenversicherungsschutz, Hilfe zur Pflege, Haushaltshilfe und Bestattungskosten), soweit die dafür erforderlichen Mittel nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufgebracht werden können.

Dem Sachbereich Sozialhilfe ist auch die Bearbeitung der Kriegsopferfürsorge und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zugeordnet.

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