Wohnraumförderung
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sowie des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Der Freistaat Bayern fördert zudem die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Der Freistaat Bayern fördert zudem die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
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