Wassersicherstellung
Seit dem Jahr 1970 wurden deutschlandweit über 5.000 Anlagen errichtet, um im Verteidigungsfall die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigem Trinkwasser sicherstellen zu können. Diese Anlagen liefern Grundwasser aus Brunnen oder gefassten Quellen und sind vor einer Zerstörung oder Verunreinigung weitgehend geschützt. Auch für die Bevölkerung des Landkreises Miltenberg werden vier solcher Versorgungsanlagen bereitgehalten.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
- Erste Wassersicherstellungsverordnung (1. WasSV)
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Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG)
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
- Zweite Wassersicherstellungsverordnung (2. WasSV)
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Trinkwasser – unser wichtigstes Lebensmittel
Internetangebot des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Thema Wassersicherstellung
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Wassersicherstellung - Trinkwasser - Notversorgung
Merkblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
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