Waffen- und Sprengstoffrecht
Landratsamt Miltenberg
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Waffen- und Versammlungsrecht
Internetseite des Bay. Staatsministerium des Innern
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Waffen - Private Waffenbesitzer: Anzeige- und MItteilungspflichten im Nationalen Waffenregister
Private Waffenankäufe und -verkäufe
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Waffen - Aufbewahrungsvorschriften
Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen und Munition gemäß der Vorgaben des Waffengesetzes
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Bundesverwaltungsamt - Merkblatt "Kleiner Waffenschein"
Erlaubnis gem. § 10 Abs. 4 Satz 4 des Waffengesetzes (WaffG), Stand August 2018
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Wichtige Informationen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
Broschüre
- Kampfmittelbeseitigung - Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
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Waffen - Waffenherstellungserlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 WaffG
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Waffen - Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte, einer vorherigen Erwerbsberechtigung, einer Munitionserwerbsberechtigung oder eines Waffenscheines
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Waffen - Mitteilung über den Erwerb / das Überlassen von Schusswaffen
bzw. wesentlichen Teilen (Schalldämpfer, Wechselsysteme, Wechselläufe etc.)
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Waffen - kleiner Waffenschein
Antrag auf Erteilung eines "kleinen Waffenscheins"
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Sprengstoffe - Unbedenklichkeitsbescheinigung
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Waffen - Magazine oder Magazingehäuse/n (Anlage)
Anlage zur Anzeige für Magazine für Zentralfeuermunition
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Sprengstoffe - Sprengstofferlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Sprengstofferlaubnis
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Waffen - Feuerwaffenpass
Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Waffen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum schießen/betäuben von Gehegewild
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Waffen - Feuerwaffenpass Verlängerung
Antrag auf Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
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Waffen - deaktivierte Schusswaffen
Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. § 37d Waffengesetz (WaffG)
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Sprengstoffe - Erwerb von Sprengstoff
Bedürfnisbescheinigung für den Erwerb von Sprengstoff
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Waffen - Magazine oder Magazingehäuse/n
Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse/n gem. § 58 Abs. 17 Waffengesetz (WaffG)
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