Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung
Für das Herstellen oder Verändern von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) ist eine wasserrechtliche Plangenehmigung oder Planfeststellung notwendig.
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung eines Gewässers anhand von Bewirtschaftungszielen (§ 39 ff Wasserhaushaltsgesetz – WHG).
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung eines Gewässers anhand von Bewirtschaftungszielen (§ 39 ff Wasserhaushaltsgesetz – WHG).
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