Fleisch- und Geflügelhygiene, tierische Erzeugnisse
Das Veterinäramt kontrolliert alle Betriebe im Landkreis, die Fleisch verarbeiten oder sonstige tierische Erzeugnisse herstellen oder verarbeiten, auf die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Landratsamt Miltenberg - Veterinäramt
AdresseLandratsamt Miltenberg - Veterinäramt
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Fährweg 35
63897
Miltenberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr
Aufgaben und Dienstleistungen
- Beratung und Überwachung von Wildfleisch verarbeitenden Betrieben
- Überwachung der SRM-Entsorgung
- Beratung und Überwachung von EU-zugelassenen Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben
- Hygieneüberwachung bei der Erzeugung von Milch, Eiern und Fisch
- Koordinierung und Überwachung im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes
- Überwachung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
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Fleischhygiene - Anforderungen an Wildkammern
Anforderungen an Wildkammern
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Fleischhygiene - Wildvermarktung
Wildvermarktung
- Fleischhygiene - Abgrenzung Farmwild - „frei lebendes Wild“
- Fleischerhandwerk - gelber Ordner
- Handbuch-Zulassung (StMUV)
- Fleischhygiene - Vorschriften für Farmwild
- Fleischhygiene - Vorschriften für anerkannt „wie frei lebendes Wild“
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Fleischhygiene - Metzgereibetriebe Eigenkontrollen
Vorgaben für handwerkliche Produktions- und Schlachtbetriebe unter 1000 GVE pro Jahr zur Verordnung (EG) 2073/2005
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Direktvermarktung - Wichtige Rechtsvorschriften
Bay. Staatsmin. für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Fleischhygiene - Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebes
Veterinärbescheinigung - im Fall einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs
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Fleischhygiene - Standarderklärung - Begleitschein Notschlachtung
Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung
- Fleischhygiene - Gesundheitsbescheinigung für Schlachttiere
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Fleischhygiene - Standarderklärung nach Anlage 7
(zu § 10 Abs. 1) Tier-Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV)