Führen der Kosten- und Leistungsrechnung
Nach § 14 KommHV-Doppik ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sowie der Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung wird im Landratsamt Miltenberg nach den Grundsätzen des Bayerischen Innovationsringes geführt.
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