Wasserrecht

Internetseite Landkreis - Wasser & BodenWasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Ohne Wasser gibt es kein Leben. Es ist daher eine existentielle Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir auch in Zukunft stets über reines unverschmutztes Wasser verfügen können. Dem Schutz der Flüsse und Bäche sowie des Grundwassers kommt dabei besondere Bedeutung zu. 

Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.

Der Sachbereich "Wasserrecht" nimmt diese Aufgaben eigenverantwortlich und in enger Zusammenarbeit mit dem für die technischen Belange zuständigen Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wahr.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-0
Fax: 09371 501-79270

Wasserrechtliche Vorschriften des Bundes:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
  • Abwasserverordnung (AbwV)
  • Grundwasserverordnung

Wasserrechtliche Vorschriften des Freistaates Bayern:

  • Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwA)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung (VAwS)
  • Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW)
  • Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
  • Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)

Der rechtliche Vollzug wasserrechtlicher Tatbestände, für die unterschiedliche Gestattungen erforderlich sein können, erfolgt durch das Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt Miltenberg.

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Berberich, Thomas
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