Kreiskasse
Im Fachbereich Kreiskasse wird der gesamte bare und unbare Zahlungsverkehr, sowie das Mahn- und Beitreibungsverfahren abgewickelt. Die monatliche Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben, die den Haushalt des Freistaates Bayern betreffen, mit der Staatsoberkasse ist eine weitere Aufgabe.
An den Kassenautomaten der Kreiskasse werden alle baren Ein- und Auszahlungen des Landratsamtes vorgenommen. Am Schalter der Kreiskasse wird die Verbuchung aller unbaren Einnahmen und Ausgaben des Landkreises, die nicht über Kostenrechnungen abgewickelt.
Säumigen Forderungen und Einleitung des Mahnverfahrens, beziehungsweise des Vollstreckungsverfahrens werden überwacht.
An den Kassenautomaten der Kreiskasse werden alle baren Ein- und Auszahlungen des Landratsamtes vorgenommen. Am Schalter der Kreiskasse wird die Verbuchung aller unbaren Einnahmen und Ausgaben des Landkreises, die nicht über Kostenrechnungen abgewickelt.
Säumigen Forderungen und Einleitung des Mahnverfahrens, beziehungsweise des Vollstreckungsverfahrens werden überwacht.
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