Jugendhilfeausschuss
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Landratsamt Miltenberg
Die interne Organisation der Jugendamtsverwaltungen variiert von Landkreis zu Landkreis und von Stadt zu Stadt. Dementsprechend haben sich auch unterschiedliche Bezeichnungen entwickelt: Stadtjugendamt, Kreisjugendamt, Amt für Jugend, Amt für Jugend und Sport, Amt für Jugend und Familie und ähnliches. In kleineren Jugendämtern sind in der Regel alle Aufgaben ohne weitergehende räumliche Gliederung zusammengefasst, in größeren Kommunen besteht teilweise eine dezentrale Struktur, meist durch eine dezentrale Organisation der Bezirkssozialarbeit.
Die Aufgaben der Jugendhilfe werden durch den Haushalt der Gebietskörperschaft finanziert. Eine direkte staatliche Mitfinanzierung der Jugendhilfeaufgaben der Kommunen erfolgt derzeit nur für den Bereich der Hilfe zur Erziehung in stationären Einrichtungen (Art. 51 AGSG). Allerdings besteht in einem erheblichen Umfang eine indirekte Mitfinanzierung der kommunalen Jugendhilfeaufgaben durch die staatliche Förderung von örtlichen Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere durch das Kinder- und Jugendprogramm der bayerischen Staatsregierung und durch die Leistungen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.