Immobilien, Gebäudewirtschaft

Für die landkreiseigenen Liegenschaften übernimmt der Unternehmensbereich Immobilien, Gebäudewirtschaft mit dem Kreisbaumeister (BayBO § 53 Abs. 3) die Bauherrenfunktion und Projektsteuerung zu baulichen Maßnahmen und den technischen und infrastrukturellen Betrieb der Gebäude, Straßen und Freianlagen des Landkreises.

Zu den Aufgaben zählen darüber hinaus die Beratung der Städte und Gemeinden in den Bereichen Städtebau, Denkmalpflege und Baukultur, die Wahrnehmung der Aufgaben des Kreisbaumeisters sowie die Durchführung von Architekten-Wettbewerben.

Die zentrale Vergabestelle des Landratsamtes sowie die Umsetzung des integrierten Klimaschutzes und die Fachberatung für Gartenkultur und Landespflege werden vom Unternehmensbereich übernommen.

  • Baufachliche Bearbeitung der unteren Denkmalpflege
  • Beratung der Gemeinden beim Bau von Außen- und Sportanlagen
  • Beratung Städte/Gemeinden. Stellungnahme an Reg. von Ufr. für Städtebauförderung und Dorferneuerung
  • Mitwirkung bei Preisauslobungen im Landkreis (Sparkassenpreis, Denkmalpreis etc.)
  • Projektsteuerung bei Baumaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden
  • Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben bei Baumaßnahmen des Landkreises
  • Wahrnehmung der Funktion des Kreisbaumeisters (BayBO § 53 Abs. 3)

 

Landratsamt Miltenberg

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