Revision

Hauptaufgabe der Kreisrechnungsprüfung ist die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung beim Landkreis.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt ist

  • Sachverständiger für den aus der Mitte des Kreistages gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss
  • bei der Erledigung der Aufgaben unmittelbar gegenüber dem Kreistag verantwortlich.

Der Prüfungsgegenstand umfasst die gesamte Wirtschaftsführung des Landkreises. Inhalt der Prüfung sind Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Geprüft werden dabei unter anderem:

  • die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel 
  • die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 
  • die ordnungsgemäße Abwicklung des Zahlungsverkehrs 
  • die ordnungsgemäße Verwaltung der Kassenmittel 
  • die Kassenanordnungen/Belege sowie deren Archivierung 
  • Aufträge/Vergaben 
  • die Jahresabschlüsse bzw. konsolidierten Jahresabschlüsse des Landkreises und der kommunal verwalteten Stiftungen mit vertiefter Prüfung einzelner Verwaltungsbereiche 
  • das Vermögen und das Kreditwesen 
  • die Kassen und Zahlstellen mit Kassenaufsicht 
  • die Wertgegenstände des Verwahrgelasses 
  • das Inventar und die Lagerbestände 
  • die überwachungspflichtigen Vordrucke 
  • die Anstalten und Einrichtungen des Landkreises 
  • die Beteiligungen des Landkreises (Betätigungsprüfung) 
  • die Abrechnungen/Verwendungsnachweise gegenüber anderen Kassen/Förderstellen 

Daneben erfolgt:

  • die Mitarbeit bei der Ausarbeitung von Dienstanweisungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens 
  • die Vorprüfung bestimmter Geschäftsvorgänge auf Anordnung des Landrats
  • die Koordinierung und Nachverfolgung externer und interner Prüfberichte 
  • die laufende Beratung aller Verwaltungsbereiche des Landkreises 

Landratsamt Miltenberg

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