Fallzahlen im Landkreis Miltenberg

22. Februar 2021: Aktuell befinden sich 180 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen in Isolation und Überwachung durch das Staatliche Gesundheitsamt Miltenberg.
Corona Logo

Seit Freitag kamen 28 Neuinfektionen hinzu. Zusätzlich befinden sich 157 Menschen als Kontaktperson I in Quarantäne. Zur Zeit werden 32 Menschen aus dem Landkreis stationär behandelt, davon fünf Personen intensivpflichtig. Es gibt keinen weiteren Todesfall. Die Anzahl der bekannt gewordenen Coronavirus-Infektionen beläuft sich auf 4.196 Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 49,7 (Quelle: RKI, Stand 22. Februar, 3:10 Uhr).

Die Tendenz der im Monat Februar kontinuierlich zurückgehenden Infektionszahlen im Landkreis Miltenberg ist eine positive Entwicklung. Das bundesweit leicht ansteigende Infektionsgeschehen zeigt jedoch, dass es zur Entwarnung keinen Anlass gibt. Hierzu gehört auch die erhöhte Vorsicht bezüglich der Verbreitung der Mutanten des Coronavirus. Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitteilte, werden alle positiven PCR-Proben nunmehr mittels einer variantenspezifischen PCR auf die in Großbritannien, Südafrika und Brasilien erstmals beschriebenen „Variants of Concern“ (VOC) des Coronavirus SARS-CoV-2 untersucht werden. Im Falle einer positiven vPCR-Probe bestehe ein begründeter Verdacht auf das Vorliegen einer VOC, der mittels einer technisch aufwendigen Gesamtgenomsequenzierung untersucht werden müsse.
Zusätzlich zu der Meldepflicht bei positiven Befunden auf SARS-CoV-2 besteht für Labore eine Pflicht zur Meldung an die zuständigen Gesundheitsämter aller positiven oder negativen Ergebnisse variantenspezifischer PCR-Untersuchungen (vPCR) auf VOC sowie aller Ergebnisse der Sequenzierungen (Linienbezeichnung). Die Gesundheitsämter sind wiederum verpflichtet, die von den Laboren gemeldeten Typisierungsergebnisse an das LGL und schließlich dem RKI zu melden.

Zur Eindämmung der Mutationen wurden die Isolations- und Quarantänemaßnahmen zwischenzeitlich verschärft.

Hinweis: Was können Bürgerinnen und Bürger gegen die Verbreitung von Mutationsvarianten tun? Bitte halten Sie weiterhin die bekannten Vorgaben zur Reduzierung der Kontakte und die AHA-L-Regeln (Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmasken und regelmäßiges Lüften) konsequent ein. Diese schützen ebenfalls vor den Mutationsvarianten des Coronavirus.

Das Servicetelefon Corona des Landratsamtes beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus – auch zur Anmeldung für das Bayerische Testzentrum an der Helios-Klinik Miltenberg – unter der Nummer 09371/501-716 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr. Antworten zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen und die rechtlichen Vorgaben in Bayern erhalten die Bürgerinnen und Bürger über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089/122 220 zu erreichen.

Fragen und Meldungen von positiv Getesteten sowie möglichen Kontaktpersonen sollen bevorzugt per E-Mail direkt unter infektionsschutz@lra-mil.de an das Gesundheitsamt gestellt werden. Bei Krankheitssymptomen werden die Betroffenen gebeten, sich an den Hausarzt/die Hausärztin oder telefonisch an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu wenden.

Die Registrierung zur Impfung ist unter www.impfzentren.bayern sowie alternativ besonders für Über-80-Jährige telefonisch unter der Servicenummer 09371/501-750 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie am Wochenende von 9 bis 14 Uhr möglich. Ebenso können sich hier Menschen melden, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.