Gültigkeit „Berechtigungsschein 1“ läuft ab – Masken können bis 27. Februar in Apotheken abgeholt werden

18. Februar 2021: Das Landratsamt weist darauf hin, dass bereits am Sonntag, 28. Februar 2021, der Abgabezeitraum bei den Apotheken für Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung abläuft!
FFP2-Maske

Bis zum Samstag, 27. Februar 2021, können Bezugsberechtigte den Berechtigungsschein 1 in jeder Apotheke gegen eine Eigenbeteiligung von 2,00 Euro einlösen. Die Scheine sind den meisten Bezugsberechtigten bereits per Post von ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Berechtigungsschein 2 mit einer Gültigkeit vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 zugestellt worden.

Ab dem 01.03.2021 ist eine Einlösung des Berechtigungsscheins 1 leider nicht mehr möglich. Die Einlösung des Berechtigungsscheines 2 ist hiervon nicht betroffen.

Mit dem rechtzeitigen Einlösen der Bezugsscheine und dem Verwenden von Schutzmasken helfen Sie, die Risikogruppen zu schützen.