Strategiewechsel im Kontaktpersonenmanagement

05. November 2021: Die aktive Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt wird künftig auf Haushaltsangehörige sowie Einrichtungen mit vulnerablen Personen (einschließlich Schulen) beschränkt.
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Mit ministeriellem Schreiben vom 29. Oktober 2021 erklärt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Strategiewechsel mit Schwerpunktnachverfolgung und konsequenter Depriorisierung des Kontaktpersonenmanagements. Das Gesundheitsamt Miltenberg setzt die neuen Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Priorisierung im Rahmen der Kontaktnachverfolgung ab sofort um.

Es kann deshalb künftig dazu kommen, dass Kontaktpersonen beim Vorliegen bestimmter Fallkonstellationen nicht mehr aktiv durch das Gesundheitsamt nachverfolgt werden. In diesen Fällen ist dennoch eine Information der engen Kontaktpersonen außerhalb des Hausstandes durch die positiv getestete Person selbst anzuraten. Diese wird vom Gesundheitsamt entsprechend instruiert. Die Kontaktpersonen werden dann gebeten ein Web-Formular auszufüllen. Erst anhand des ausgefüllten Formulars kann eine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber oder für die Freitestung ausgestellt werden.

Durch die infizierte Person direkt kontaktierte enge Kontaktpersonen ohne Beschwerden, die vollständig geimpft oder genesenen sind (wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt), müssen sich nicht zwingend beim Gesundheitsamt melden. Es wird jedoch dringend empfohlen, bis 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten COVID-19-Fall Kontakte zu reduzieren und Symptommonitoring zu betreiben.

Diejenigen engen Kontaktpersonen, die regulär vom Gesundheitsamt nachverfolgt werden, werden entsprechend kontaktiert. Auch sie erhalten eine Quarantäneanordnung, welche in der Folge die Freitestung ermöglicht.