Vierwöchentliche Restmüllabholung wird ausgeschrieben

20. Dezember 2022: Nach über 60-minütiger Diskussion und dem Austausch von Argumenten ist der Kreistag am Montag, 19. Dezember, der Empfehlung aus dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz gefolgt und hat knapp mehrheitlich die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge mit einem neuen, vierwöchigen Abfuhrrhythmus beschlossen. Der neue Vertrag, der am 1. Juli 2024 beginnt, soll eine Laufzeit von sechs Jahren haben mit jeweils zweimaliger Verlängerungsoption um ein Jahr.
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Wie bereits in der vorangegangenen Ausschusssitzung stand vor allem der geänderte Abfuhrrhythmus, der vom Büro teamwerk AG vorgeschlagen wurde, in der Diskussion. Das Büro hatte vor deutlich steigenden Kosten gewarnt, die um bis zu 50 Prozent höher ausfallen könnten als bei der letzten Ausschreibung. Um die Steigerung geringer ausfallen zu lassen, hatte das Büro empfohlen, die Tonnen nicht statt wie ursprünglich anvisiert alle zwei Wochen, sondern künftig vierwöchentlich abholen zu lassen. Das erspare die Hälfte der Müllfahrzeugfahrten, auch ökologische Effekte wie etwa die Benzin- und CO2-Einsparung seien positiv zu bewerten. Der Personalmangel spreche ebenfalls für diese Variante.

In der Diskussion standen vor allem die Kosten, der Service und die Personen im Mittelpunkt, die regelmäßig Windeln zu entsorgen haben. Kosten seien nicht alles, wurde argumentiert, die Müllabfuhr sei ein wichtiger Service. Nicht jeder habe genügend Platz, um Restmüll wie auch Windelsäcke oder die Pflegetonne über vier Wochen zu lagern, so die Meinung einiger Redner. „Auch die Pflegetonne reicht manchen nicht aus“, so ein Kreisrat. Mehrfach wurde von Geruchsbelästigung gesprochen – durch Hundekot in der Restmülltonne wie auch durch Windeln, die sich über vier Wochen ansammeln.

Die Gegenrede argumentierte, dass in der Pflegepraxis Windeln immer doppelt verpackt werden. Wenn man die Behältnisse fest verschließt, könne man Geruch vermeiden. Zudem sei die Pflegetonne zu empfehlen, die der Landkreis als besonderen Service anbietet.

Auch für einen Kompromiss in Form einer dreiwöchentlichen Abfuhr gab es Befürworter und Gegner. Vergaberechtlich sei es aber nicht möglich, Vergleichsangebote anzufordern – etwa für zwei- und vierwöchentliche Leerung –, machten sowohl Rechtsanwalt Martin Adams (teamwerk AG) wie auch Kommunaljurist Oliver Feil deutlich, man müsse sich schon für eine Variante entscheiden und entsprechend ausschreiben. Auch sogenannte Nebenangebote seien nach Auffassung der Experten zum Vergleich ohne feste Vergabekriterien nicht zulässig. Der vierwöchentliche Abfuhrrhythmus werde in anderen Landkreisen bereits zur Zufriedenheit gefahren, ergänzte Martin Adams, anfängliche Beschwerden würden nach seiner Erfahrung schnell nachlassen. Seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts steigen zunehmend Landkreise und Regionen auf diesen Abfuhrturnus um, berichtete nicht nur die Leiterin der Kommunalen Abfallwirtschaft, sondern auch Mitglieder des Kreistags.

Durch die Entscheidung für die Ausschreibung mit vierwöchentlicher Restmüllabfuhr wurde über den Antrag der CSU-Fraktion, eine zweiwöchige, eventuell sogar eine dreiwöchentliche Abfuhr auszuschreiben und den Vertrag für vier Jahre zuzüglich einer jeweils einjährigen Verlängerungsoption abzuschließen, nicht mehr abgestimmt. Der vorrangige Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses fand eine Mehrheit im Kreistag.

Mehrheitlich beauftragte der Kreistag zudem die Verwaltung damit, das Vergabeverfahren auf den Weg zu bringen, alle weiteren Entscheidungen im Rahmen der Vergabe wird gemäß einstimmigem Votum der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz treffen.