Müllabfuhr im Winter

15. Dezember 2022: Aufgrund der momentanen Wetterlage ist es bereits zu ersten nicht geleerten Mülltonnen gekommen. Die kommunale Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg weist deshalb noch einmal auf die geltende Winterregelung hin.
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Müllfahrzeuge können bei winterlichen Straßenverhältnissen im Gegensatz zu Autos manche Straßen nicht anfahren. Davon betroffene Straßen werden nicht wiederholt angefahren, hier sind bei der nächsten regulären Abfuhr ausnahmsweise Beistände erlaubt. Restmüll sollte dann in geeigneten Müllsäcken bereitgestellt werden, für Bioabfälle sollten Papiersäcke oder Kartons verwendet werden. Altpapier kann gebündelt oder in Kartons verpackt bereitgestellt werden. In diesen Fällen müssen keine gebührenpflichtigen Restmüll- oder Grüngutsäcke verwendet werden. Für Bioabfall und Altpapier dürfen keinesfalls Kunststoffsäcke verwendet werden. Diese Regelung gilt nur bei winterlicher Nichtbefahrbarkeit von Straßen, nicht aber bei Verkehrsbehinderungen und festgefrorenen Abfällen. Außerdem gilt die Winterregelung nicht für die Abholung von Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektronikschrott.

Sollten ganze Ortsteile aufgrund winterlicher Verhältnisse nicht angefahren werden können, werden gefundene Lösungen ortsüblich über die Gemeinden bekannt gegeben. Zeitnah werden diese Informationen über die AbfallApp MIL per Push-Nachricht verschickt. Diese App kann für die Betriebssysteme iOS und Android über die jeweiligen Appstores kostenfrei heruntergeladen werden.

Die kommunale Abfallwirtschaft bittet zudem alle Haushalte darauf zu achten, dass die Abfälle in der Biotonne nicht festfrieren. Das kann man beispielsweise durch das Eingeben von Papier auf den Boden der leeren Tonne verhindern. Die Abfallgefäße sollten erst morgens, spätestens um 7:00 Uhr, beziehungsweise um 6 Uhr im Altstadtbereich von Miltenberg, herausgestellt werden, um das Festfrieren von Abfällen zu vermeiden. Sie sollten an leicht zugängliche Stellen gestellt werden und nicht hinter Schneehaufen. Bei Schneefall sollte man daran denken, dass Abfallgefäße und Sperrmüll von den Müllwerkern zu sehen sein müssen.