Von Oktober an Corona-Impfungen wieder nach Terminvereinbarung

28. September 2021: Da die Kapazitäten der bayerischen Impfzentren laut Weisung der Bayerischen Staatsregierung eingeschränkt werden, hat das auch Auswirkungen auf die Öffnungszeiten des Impfzentrums Miltenberg.
Impfzentrum Miltenberg

So ist das Impfzentrum vom Freitag, 1. Oktober, an von Montag bis Freitag jeweils von 9.30 bis 13 Uhr sowie von 13.30 bis 17 Uhr geöffnet. Zudem ist die Impfung ab diesem Zeitpunkt nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das geht entweder nach vorheriger Online- Registrierung per Internet unter https://impfzentren.bayern/citizen/ oder telefonisch unter 09371 501-750. Die Impfungen sollen künftig vorrangig über die Hausarztpraxen erfolgen. Wer sich noch im September im Impfzentrum Miltenberg mit einem Impfstoff seiner Wahl impfen lassen will, kann dies bis einschließlich Donnerstag, 30. September 2021, ohne Terminvereinbarung tun – geöffnet ist jeweils von 8 bis 20 Uhr.

Auffrischungsimpfung: Um einen ausreichenden Impfschutz sicherzustellen, empfehlen alle Hersteller – bis auf Johnson&Johnson – eine Zweitimpfung. Für bestimmte Personengruppen erscheint nach neueren Forschungsdaten eine dritte Covid-19-Impfung – die sogenannte Auffrischungsimpfung – sinnvoll. Die Ständige Impfkommission empfiehlt diese derzeit nur für Personen, deren Immunsystem etwa durch eine medikamentöse Therapie unterdrückt ist. Zudem können ältere Menschen über 80 Jahren von einer dritten Impfdosis profitieren. Auch Personen mit abgeschlossener Vektor-Impfserie (also beispielsweise eine einmalige Impfung mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff oder eine zweimalige Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin) können zur Verbesserung des Impfschutzes eine zusätzliche Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Voraussetzung ist jeweils, dass die erste Impfserie bereits sechs Monate zurückliegt. Lediglich bei Personen mit starker Immunsuppression – etwa nach einer Organtransplantation – kann eine dritte Impfdosis gegebenenfalls bereits vier Wochen nach der ersten abgeschlossenen Impfserie verabreicht werden.

Impfung für Jugendliche: Für die Impfung Minderjähriger ist in der Regel die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich. Hierbei sollte vorab der Einwilligungsbogen unter www.landkreismiltenberg.de/Dox.aspx?docid=8fe3670f-18a9-4a0f-b5c3-620cb97cb121 ausgefüllt werden. Jugendliche unter 16 Jahren sollten zudem von mindestens einem Sorgeberechtigten zum Impftermin begleitet werden.

Impfungen für Schwangere: Auch Schwangere und Stillende können sich im Impfzentrum impfen lassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Covid-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff allen Schwangeren ab dem zweiten Trimenon. Auch bei Stillenden ist nach bisheriger Datenlage von einer guten Verträglichkeit der mRNA-Impfstoffe auszugehen.

Impfung für Bettlägerige: In der Vergangenheit bestand die Möglichkeit, dass sich bettlägerige und immobile Personen durch ein mobiles Impfteam zuhause impfen lassen konnten. In der Regel wird diese Impfung mittlerweile von den jeweiligen Hausärzten organisiert. Termine hierfür können über die Hausarztpraxen vereinbart werden.