Frist für die Fahrtkostenrückerstattung läuft ab

05. Oktober 2022: Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten auf dem Schulweg des Schuljahres 2021/2022 bis spätestens 31.Oktober 2022 eingereicht werden müssen.
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Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Dieser Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/22 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 465 Euro pro Schuljahr übersteigen. Ab dem Schuljahr 2022/23 beträgt dieser Eigenanteil 490 Euro pro Schuljahr.

Der Eigenanteil entfällt für Familien, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben.
Auch Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind, müssen diesen Eigenanteil nicht tragen.

Die Fahrtkosten können jedoch nur gegen Vorlage der Originalfahrkarten zurückerstattet werden.

Weitere Informationen:

Schülerbeförderung
Landratsamt Miltenberg E-Mail: daniel.voelker@lra mil.de
Tel-Nr. 09371 501-341