Online-Seminar "Neuregelungen des EEG 2022/23" am 7. Oktober 2022

27. September 2022: Am 30. Juli 2022 hat der Bundestag die Gesetze des „Osterpakets“ zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen.
Energieagentur

Am 30. Juli 2022 hat der Bundestag die Gesetze des „Osterpakets“ zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt und die Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien verdreifacht werden – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Eine weitere Novelle mit signifikanten Änderungen ist zum 01.01.2023 vorgesehen.

Haushalte und Unternehmen sollen finanziell entlastet und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Welche konkreten Änderungen kommen dadurch auf die Bürgerinnen und Bürger, Anlagenbetreiber und -Planer zu? Die EnergieAgentur Bayerischer Untermain lädt Sie dazu am 07. Oktober 2022 von 10 – 11:30 Uhr herzlich ein, an unserem Onlinevortrag zur EEG-Änderung teilzunehmen.

Herr Dr. Markus Kahles, Leiter des Forschungsgebiets Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft bei der Stiftung Umweltenergierecht stellt die neue Rechtslage vor und wird anschließend noch für Fragen & Diskussionen zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung wird von der Energieagentur Bayerischer Untermain gemeinsam mit den Klimaschutzmanagements der Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg sowie der Stadt Aschaffenburg durchgeführt.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist über die Website der EnergieAgentur möglich: www.energieagentur-untermain.de/seminare .