Landratsamt ruft zur achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf

12. August 2022: Andauernde Hitze und Trockenheit setzen Flüsse, Bäche und Grundwasser zunehmend unter Druck.
Wasser

Bayernweit weisen über 70 Prozent sowohl der oberflächennahen als auch der tieferen Grundwasserleiter niedrige bis sehr niedrige Stände auf. Davon sind auch Unterfranken und der Landkreis Miltenberg stark betroffen. Deshalb sollte achtsam mit der kostbaren Ressource Wasser umgegangen werden, auch müssen die Regelungen zur Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen strikt befolgt werden.

Seit 2003 fehlen über 350 Millimeter Grundwasserneubildung, was der Menge von mindestens drei Jahren entspricht. Flächendeckend sind an Flüssen und Bächen niedrige bis sehr niedrige Abflüsse zu verzeichnen, kleinere Bäche sind teilweise trockengefallen. Durch die niedrigen und sehr niedrigen Abflüsse leidet vor allem in kleineren Gewässern die Gewässerökologie – Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen sind betroffen.

Die Lage in Nordbayern stellt sich dramatisch dar: So fielen vom 1. November 2021 bis zum 4. August 2022 nur 473 Millimeter Niederschlag – nur 78 Prozent des langjährigen Mittels. Sämtliche Gewässer im Landkreis Miltenberg führen inzwischen Niedrigwasser und die Situation wird sich den Wetterprognosen zufolge weiter verschärfen. Eine Entspannung wird es erst nach länger anhaltenden ergiebigen Niederschlägen geben. Diese sind allerdings derzeit nicht zu erwarten.

Das Landratsamt Miltenberg ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger zur besonders achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf. So sollte auf Rasensprengen verzichtet werden, auch wenn es explizit nicht überall verboten ist. Bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen müssen die gesetzlichen Vorgaben des Gemeingebrauchs strikt beachtet werden. Erlaubt sind nur Wasserentnahmen mit Handschöpfgefäßen oder in geringen Mengen zum Tränken von Vieh oder für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft – und dies nur dann, solange keine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seines Ufers zu erwarten ist. Alle anderen Entnahmen, insbesondere mit Pumpen, sind verboten.

Ungenehmigte Entnahmen sind kein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können. Bei genehmigten Entnahmen ist streng darauf zu achten, dass die in den Bescheiden verankerten Auflagen eingehalten werden. Das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt kontrollieren stichprobenartig und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach.

Angesichts der derzeit angespannten Situation sollte sich jeder seine Verantwortung für unsere Gewässer bewusstmachen und seinen Beitrag leisten, um die Situation nicht weiter zu verschärfen.