100 Euro Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

07. Juli 2021: Vor allem Kinder und Jugendliche waren Leidtragende der Corona-Pandemie.
Kinder-Freizeit

Viele Angebote zur Freizeit- und Feriengestaltung fielen aus – nun aber können junge Menschen dank finanzieller Hilfe durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ Angebote wahrnehmen und Versäumtes nachholen. Der sogenannte Kinderfreizeitbonus von einmalig 100 Euro macht es möglich und hilft Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringen Einkommen.

Der einmalige Anspruch auf 100 Euro gilt für Kinder, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung gezahlt wird, wenn deren Familien für den August 2021 zugleich bestimmte Sozialleistungen beziehen. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.

Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder Kinderzuschlag (KiZ) beziehen, erhalten den Bonus automatisch von der Stelle überwiesen, die die oben genannte Grundleistung auszahlt. Dafür muss kein Antrag gestellt werden. Das Jobcenter Miltenberg wird den Bonus voraussichtlich Mitte August überwiesen.

Eine andere Regelung gilt für Familien, die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Wohngeld erhalten. Diese erhalten den Kinderfreizeitbonus durch formlosen Antrag an die Familienkasse, die auf dem Kindergeldbescheid vermerkt ist. Das Antragsformular und weitere Informationen stehen im Internet (www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus ) bereit. Dem Antrag müssen Nachweise über die Bewilligung von Wohngeld oder Sozialhilfe für den Monat August 2021 beigefügt sein – etwa eine Kopie des Bewilligungsbescheids. Aus 
dem Nachweis müssen die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, ersichtlich sein. Beim Wohngeld muss das betreffende Kind als Haushaltsmitglied berücksichtigt sein. Der Antrag kann auch per Mail an Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de  gesendet werden.

Wer im August 2021 Wohngeld und Kinderzuschlag bezieht, erhält den Kinderfreizeitbonus automatisch ab August 2021 als Einmalzahlung.

Fragen zum Kinderfreizeitbonus und dem Antragsverfahren beantworten die jeweiligen Familienkassen unter der gebührenfreien Service-Nummer 0800/4555543.