Fallzahlen im Landkreis Miltenberg - Gemeinden

14. Mai 2021: Aktuell befinden sich 336 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen in Isolation und Überwachung durch das Staatliche Gesundheitsamt Miltenberg.
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Seit Mittwoch kamen 47 Neuinfektionen hinzu. Zusätzlich befinden sich 302 Menschen als Kontaktperson I in Quarantäne. Zur Zeit werden 11 Menschen aus dem Landkreis stationär behandelt, davon ist eine Person intensivpflichtig. Es gab bisher 125 Todesfälle. Die Anzahl der bekannt gewordenen Coronavirus-Infektionen beläuft sich auf 5.794 Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 104,9 (Quelle: RKI, Stand 14. Mai, 3:10 Uhr).

Nachdem der Landkreis Miltenberg 5 Tage in Folge den Inzidenzwert von 150 unterschritten hat, ist seit Donnerstag, den 13. Mai 2021 für den Einzelhandel das sogenannte "Click & Meet", also die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum, wieder erlaubt – bei Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht älter als 24 Stunden.

Nachweislich vor mindestens 14 Tagen vollständig geimpfte Personen benötigen keinen Test. Ebenfalls befreit von der Testpflicht sind Personen, die nachweislich vor min. 28 Tagen, längstens jedoch vor 6 Monaten, von einer Corona-Infektion genesen sind, aktuell keine typischen Covid-Symptome aufweisen und aktuell keine entsprechende Infektion vorliegt.

Zu beachten ist, dass die Anzahl der zeitgleich im Ladengeschäft befindlichen Kunden nicht mehr ist als ein*e Kunde*in je 40 m² der Verkaufsfläche beträgt. Ferner hat der Betreiber des Ladengeschäftes die Kontaktdaten der Kunden nach Maßgabe des § 2 der 12. BayIfSMV zu erheben, also Namen und Vornamen, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes im Geschäft.

Weiterhin zulässig bleibt das sog. "Click & Collect", also die Abholung vorbestellter Waren bei den Ladengeschäften, welche diesen Service anbieten. Hierfür gilt § 12 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, 3 und 4 der 12. BayIfSMV entsprechend mit der Maßgabe, dass im Schutz- und Hygienekonzept des Ladengeschäftes insbesondere Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden.

Die Verteilung der 336 festgestellten Infektionsfälle (Stand 13.05.2021) auf die 32 Gemeinden und Städte des Landkreises Miltenberg:

Ort Anzahl
Altenbuch 1
Amorbach 6
Bürgstadt 17
Collenberg 10
Dorfprozelten 9
Eichenbühl 9
Elsenfeld 34
Erlenbach 38
Eschau 7
Faulbach 3
Großheubach 20
Großwallstadt 5
Hausen 3
Kirchzell 3
Kleinheubach 13
Kleinwallstadt 9
Klingenberg 7
Laudenbach 1
Leidersbach 10
Miltenberg 11
Mömlingen 6
Mönchberg 6
Neunkirchen 0
Niedernberg 10
Obernburg 59
Röllbach 0
Rüdenau 3
Schneeberg 4
Stadtprozelten 8
Sulzbach 14
Weilbach 1
Wörth 9
Gesamtergebnis 336 

Das Servicetelefon Corona des Landratsamtes beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus – auch zur Anmeldung für die PCR- oder Schnelltests – unter der Nummer 09371 501-716 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr. Antworten zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen und die rechtlichen Vorgaben in Bayern erhalten die Bürgerinnen und Bürger über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zu erreichen.

Fragen und Meldungen von positiv Getesteten sowie möglichen Kontaktpersonen sollen bevorzugt per E-Mail direkt unter infektionsschutz@lra-mil.de an das Gesundheitsamt gestellt werden. Bei Krankheitssymptomen werden die Betroffenen gebeten, sich an den Hausarzt/die Hausärztin oder telefonisch an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu wenden.

Die Registrierung zur Impfung ist unter www.impfzentren.bayern sowie alternativ für Personen ohne Internetanschluss telefonisch unter der Servicenummer 09371 501-750 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie am Wochenende von 9 bis 14 Uhr möglich. Ebenso können sich hier Menschen melden, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.