Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünlandflächen bis zum 01. April; ausgenommen Wiesenbrütergebiete

10. März 2022: Würzburg (ruf) – Durch die Annahme des Volksbegehrens "Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern" wurde zum Schutz von Wiesenbrütern seit dem Jahr 2020 in Bayern für Grünlandflächen ein Walzverbot nach dem 15. März eingeführt.
Regierung von Unterfranken

Um den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt für den Beginn dieses Verbots bestimmen.

Wegen der aktuellen Witterung gestattet die Regierung von Unterfranken für alle Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Unterfranken das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. März 2022. Dies gilt jedoch nicht für die Wiesenbrütergebiete in Unterfranken. Dort bleibt es auch im Jahr 2022 bei dem Verbot, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Die Wiesenbrütergebiete in Unterfranken können flächenscharf über iBALIS (www.ibalis.bayern.de – Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN) oder im Portal "FIN-Web" (http://fisnatur.bayern.de/webgis) eingesehen werden.

Zur Bedienung von "FIN-Web" wird unter folgender Adresse eine Kurzanleitung angeboten: https://www.lfu.bayern.de/natur/doc/kurzanleitung_finweb_wbk.pdf.
Bei auftretenden Problemen mit "FIN-Web" können Sie sich per E-Mail an fisnatur@lfu.bayern.de wenden.

Die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken zum Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März 2022 wird voraussichtlich am 10. März 2022. März 2022. März 2022 mit einer Auflistung und Übersichtskarte der Wiesenbrütergebiete in Unterfranken im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken veröffentlicht werden.

Das Amtsblatt ist auch über den Internetauftritt der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/amtliche_bekanntmachungen/amtsblatt/index.html abrufbar.